Mietrecht

Sowohl für das Wohnraummietrecht als auch für das gewerbliche Mietrecht gilt, dass ein guter Vertrag Klarheit zwischen Vermieter und Mieter schaffen kann. Hierdurch können Streitigkeiten von vornherein verhindert werden.

Erheblicher Beratungsbedarf besteht aber auch dann, wenn ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, immer wieder bei auftretenden Mängeln an der Mietsache, wegen Mieterhöhungen oder Kündigungen. Gerade bei Mietverhältnissen über Wohnraum gibt es klare Vorgaben vom Gesetzgeber, die es zu beachten gilt. Diese werden in vielen Fällen von Vermietern wie von Mietern teilweise aus Unwissenheit nicht beachtet, was unter Umständen zum Verlust von Rechten führen kann. Eine rechtzeitige Rechtsberatung kann solche unbefriedigenden Ergebnisse vermeiden.

Die meisten Streitfragen kommen jedoch im Zuge der Beendigung von Mietverhältnissen auf. Hier stehen oft Renovierungsleistungen oder die Rückzahlung der Kaution im Vordergrund. Kompetenter Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen ist RA Johannes M. Fiedler.

Unsere Leistungen im Mietrecht sind u.a.:

  • Überprüfen von Mietverträgen
  • Fragen zu Betriebskostenabrechnungen
  • Beratung bezüglich Kündigungen
  • Beratung bezüglich des Mängelrechts am Mietobjekt