Versicherungsrecht und Schadensrecht

Wer kennt nicht das unbefriedigende Gefühl, wenn eine Versicherung trotz scheinbar eindeutigem Sachverhalt „gute Gründe“ findet, um nicht die erwartete Versicherungsleistung zahlen zu müssen? Dabei wird oft vergessen, dass auch Versicherungen nur Unternehmen sind, denen daran liegt, einen möglichst hohen Gewinn für ihre Anteilseigner zu erzielen, was nur möglich ist, wenn viele Leistungsanfragen negativ beantwortet werden.

Wenn Versicherungen Zahlungen ablehnen, heißt dies noch nicht, dass dem Versicherten keine Leistung zusteht. Oft berufen sich Versicherungen dabei auf die Versicherungsbedingungen, das sogenannte Kleingedruckte. Da gerade diese der juristischen Auslegung bedürfen, ist es für den Versicherten wichtig, mit Hilfe eines Rechtsanwalts den Versicherungen auf gleicher Augenhöhe zu begegnen.

Wir bieten Ihnen unter anderem in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsgenossenschaft, Private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung unsere Erfahrung und kompetente Hilfe an.

Eng verbunden mit dem Versicherungsrecht ist das allgemeine Schadensrecht. Hier geht es vor allem um die Fragen, wenn einem selbst ein Schaden durch einen Dritten zugefügt wurde (z.B. Verkehrsunfall). Dann geht es an die Regulierung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Hier können oft Mehraufwendungen wie z.B. zusätzliche Fahrtkosten oder Ersatzanschaffungen als Schaden angesetzt werden, die der Geschädigte ohne Rechtsberatung übersehen würde.

Ansprechpartner RA Dr. Marcel Vachek und RA Johannes M. Fiedler