Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Wohnungseigentümer in Objekten, die mehrere Eigentumswohnungen umfassen, sowie Verwalter von Wohnungseigentum haben ein großes Interesse an einem einvernehmlichen Zusammenleben innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Im Konfliktfall möchte man aber doch seine Rechte gegenüber allen Beteiligten kennen.

Vor allem die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung wird immer wieder nachgefragt. Wir beraten Sie gerne in diesen und allen anderen Fragen rund um das Gemeischafts- und Sondereigentum. Schließlich wollen Sie Ihre Rechte im Streitfall gegenüber anderen Miteigentümern oder der Hausverwaltung optimal ausschöpfen.

Es berät Sie als Ansprechpartner RA Johannes M. Fiedler. Bereits während des Studiums und des Referendariats sammelte dieser Erfahrungen im WEG-Recht als langjähriger Sachbearbeiter in einer Hausverwaltung.

Unsere Leistungen im WEG-Recht sind u.a.:

  • Überprüfen und Erstellen von Hausverwalterverträgen
  • Beschlussanfechtung
  • Beratung rund um die Eigentümerversammlung
  • Wohngeldabrechnung