21.01.2014 - 19.000 Tote jährlich in Deutschland durch Behandlungsfehler in Krankenhäusern:

AOK rügt im Krankenhaus-Report 2014 die hohe Zahl der Behandlungsfehler mit Todesfolge

Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Zahl der durch ärztliche Behandlungsfehler gestorbenen Patienten die Zahl der Verkehrstoten übersteigt. So hatte bereits Prof. Dr. Matthias Rothmund, seinerzeit Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, auf dem Chirurgen-Kongress in München im April 2005 die schockierende Nachricht ans Licht gebracht: „Durch Behandlungsfehler sterben jährlich mehr Menschen als im Straßenverkehr“. Diese Aussage hat die empirische Krankenhausstudie des AOK-Bundesverbands in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) nicht nur durch konkretes Zahlenmaterial unterlegt; die tatsächlichen Zahlen der in deutschen Krankenhäusern aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern verstorbenen Patienten sind überdies erschreckend hoch: Während es in Deutschland weniger als 4.000 Unfalltote gibt – Tendenz seit Jahren sinkend – steigt oder verbleibt die Zahl der Patienten, die ihr Leben in Krankenhausbetten lassen, auf einem erschreckend hohen Niveau. Dabei wäre etwa die Hälfte dieser Toten bei korrekter ärztlicher Behandlung vermeidbar. Insbesondere rügt die AOK-Studie die tödlichen Fehler, die aufgrund falscher Medikamentengabe oder infolge mangelnder Hygiene auftreten. Hinzu kommen – oft nicht zwingend indizierte – Operationen, die Krankenhäuser erbringen, obwohl sie hierin wenig Erfahrung haben. Oft sind es kleinere Kreiskrankenhäuser, die sich nicht auf bestimmte Operationen spezialisiert haben, sondern wohnortnah eine Rund-um-Versorgung der Patienten gewährleisten wollen. Obwohl heimatnahe Krankenhäuser im Regelfall die 1. Anlaufstelle für Patienten sind, birgt dies die Gefahr, dass in dem Krankenhaus aufgrund zu niedriger Fallzahlen für spezielle Operationen eine zu geringe Erfahrung bei denjenigen operativen Heileingriffen besteht, die nicht täglich durchgeführt werden. Als Patientenanwälte empfehlen wir daher, im Falle einer vorhersehbaren Operation jedenfalls ein Krankenhaus zur Operation – soweit diese überhaupt erforderlich ist – aufzusuchen, die von der Einrichtung häufig durchgeführt wird. Es gilt nämlich auch der Grundsatz: Je mehr Routine bei einer bestimmten Operation, desto geringer ist hierbei die Fehlerquote. Wie häufig ein Krankenhaus eine ganz bestimmte Operation durchführt, kann man in dem strukturierten Qualitätsbericht entnehmen, den jeder Krankenhausträger bezogen auf jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus und jeden konkreten Eingriff gesondert gemäß § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des 5.Sozialgesetzbuchs (SGB  V) jährlich veröffentlichen muss.

Die AOK hatte ermittelt, dass es in Deutschland bei jährlich etwa 18,8 Mio. Behandlungsfällen (Anzahl ist ermittelt für 2011) bei Krankenhausbehandlungen etwa 900.000 bis 1.800.000 unerwünschte Ergebnisse auftreten, was ca. 5-10 % aller behandelten Fälle entspricht. Die vermeidbaren unerwünschten Ergebnisse machen etwa 360.000 bis 720.000 der Fälle aus, was ca. 2-4 % entspricht. Ungefähr jede 100. Behandlung in einem deutschen Krankenhaus (1 % der Behandlungen entspricht ca. 188.000 Fällen)  ist behandlungsfehlerhaft. Zudem verläuft jede 1000. Behandlung  (1 ‰ der Behandlungen entspricht ca. 18.800 Fällen) tödlich.

Zum Krankenhaus-Report 2014 der AOK bitte hier klicken.



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