Rücken und Wirbelsäule

Art der SchädigungZahlbetrag
  • Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Haftungsquote nach Balkonsturz
  • EUR 260.000,00

  • Querschnittslähmung nach unverschuldetem Verkehrsunfall
  • EUR 140.000,00

  • Wirbelsäulenentzündung nach Bandscheiben-OP
  • EUR 150.000,00

  • Dauerschäden aufgrund Bruchs einer implantierten Schraube
  • EUR 40.000,00

  • Keine Empfehlung einer Lysetherapie (Off-Label-Use) bei zu spät erkanntem Rückenmarksinfarkt
  • EUR 47.500,00

  • Harn- und Stuhlinkontinenz, Sexualitäts- und Gehprobleme nach Wirbelsäuleneingriff
  • EUR 225.000,00

  • Fußheberlähmung und chronische Schmerzen nach zu spät erkanntem Bandscheibenvorfall
  • EUR 80.000,00

  • Fortbestehende Schmerzen nach Nadelbruch
  • EUR 6.000,00

  • Querschnittsyndrom nach unerkanntem Berstungsbruch
  • EUR 175.000,00

  • Spondylodiszitis nach Bandscheibenvorfall
  • EUR 9.000,00

  • Fehlende Dokumentation eines Sturzes im Krankenhaus verursacht durch das Pflegepersonal, Querschnittslähmung, Armamputation infolge übersehener Sepsis im Ellbogengelenk
  • EUR 100.000,00

  • Nichtbehandlung eines Vorhofflimmerns mit Marcumar, daher Erleiden eines Schlaganfalls
  • EUR 50.000,00

  • Komplette linksbetonte Tetraparese unterhalb C3
  • EUR 497.000,00 zzgl. Verdienstausfall davon Schmerzensgeld: EUR 230.000,00

  • Verwechslung eines Bandscheibenfachs bei Wirbelsäulen-Operation im HWS-Bereich
  • EUR 165.000,00

  • Komplette Tetraplegie (Querschnittslähmung) nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Bezug von Sozialleistungen über Gemeinde als SVT, der übergangene Ansprüche nach § 116 SGB X regressiert.
  • EUR 905.000,00 – davon: EUR 425.000,00 außergerichtlich und EUR 480.000,00 gerichtlich Zukunftsschaden offen

  • Bilaterale Parese nach verspätet entdeckter Fraktur des 12. Brustwirbelkörpers (BWK)
  • EUR 290.558,45 zzgl. quartalsweise Mehrkosten des Pflegeheims

  • Fehlerhaft durchgeführte epidurale Injektion und Liquorpunktion, Liquorunterdrucksyndrom, Kopfschmerzen, fehlerhafte Behandlungsaufklärung
  • EUR 10.000,00

  • Komplette Tetraplegie, Regressierung nach § 116 SGB X
  • EUR 110.000,00

  • Spinale Blutung mit Ausbildung eines Querschnittsyndroms nach Lumbalpunktion
  • EUR 275.000,00