Grundstücksrecht

Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Bewertung von Immobilien

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kommt den Immobilienvermögen ein immer höherer Stellenwert zu. Nicht nur die in den letzten Jahren wieder ansteigenden Verkehrswerte von unbebauten und bebauten Grundstücken, sondern auch die Tatsache, dass viele Grundstückseigentümer den Großteil ihrer Arbeitskraft bzw. ihres verfügbaren Kapitals über Jahrzehnte hinweg in die Abzahlung ihrer Immobilie gesteckt haben, machen deutlich, dass hier zum Erhalt des Lebenswerks einer Person im Falle des Immobilienverkaufs besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss.

Ebenso ist der Kauf einer Immobilie, sei es nun eine schmucke Eigentumswohnung in der Passauer, Deggendorfer oder Landshuter Altstadt, ein Reihen(eck)haus in der Neubausiedlung oder das freistehende Einfamilienhaus in der Villengegend, eine Investition, die auf Jahre hinweg Kapital bindet und im Falle einer Fehlinvestition viel Geld vernichtet, zumal die Erwerbsnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Beratungskosten) bei einer Weiterveräußerung (und teilweise auch bei Rückveräußerung) unwiederbringlich verloren sind.

Es gilt daher, zum einen die bekannten drei Kriterien beim Grundstückskauf („1.: Lage; 2.: Lage; 3.: Lage“) zu beachten. Diese werden neuerdings teilweise an die wirtschaftlich veränderten Verhältnisse angepasst („Lage, Lage, Energieeffizienz“). Zum anderen sind auch etwaige Sachmängel des Kaufobjekts zu erkennen. Überdies ist eine fundierte juristische Beratung erforderlich, um gerade bei einem derart wichtigen Schritt keine Fehler zu machen.

Herr Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek ist als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren nach der Wertverordnung (kurz: WertV) und daher in der Lage, den Wert ihrer Immobilie in einem Gutachten zu erfassen, das Sie für einen Verkauf einer Immobilie, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Berechnung der Höhe des Gleichstellungsgeldes im Familienkreis oder für das Finanzamt im Rahmen einer Erbschaftsteuererklärung benötigen.

Auch über Geh- und Fahrtrechte, Nießbrauchsrechte, Wohnrechte und andere beschränkt dingliche Rechte beraten wir Sie gerne.