
Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kommt den Immobilienvermögen ein immer höherer Stellenwert zu. Nicht nur die in den letzten Jahren wieder ansteigenden Verkehrswerte von unbebauten und bebauten Grundstücken, sondern auch die Tatsache, dass viele Grundstückseigentümer den Großteil ihrer Arbeitskraft bzw. ihres verfügbaren Kapitals über Jahrzehnte hinweg in die Abzahlung ihrer Immobilie gesteckt haben, machen deutlich, dass hier zum Erhalt des Lebenswerks einer Person im Falle des Immobilienverkaufs besondere Sorgfalt an den Tag gelegt werden muss.
Ebenso ist der Kauf einer Immobilie, sei es nun eine schmucke Eigentumswohnung in der Passauer, Deggendorfer oder Landshuter Altstadt, ein Reihen(eck)haus in der Neubausiedlung oder das freistehende Einfamilienhaus in der Villengegend, eine Investition, die auf Jahre hinweg Kapital bindet und im Falle einer Fehlinvestition viel Geld vernichtet, zumal die Erwerbsnebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Beratungskosten) bei einer Weiterveräußerung (und teilweise auch bei Rückveräußerung) unwiederbringlich verloren sind.
Dabei geht es nicht nur darum, die früher maßgeblichen drei Kriterien beim Grundstückskauf („1.: Lage; 2.: Lage; 3.: Lage“) zu beachten, die seit einigen Jahren an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse („Lage, Lage, Energieeffizienz“) anzupassen sind. Vielmehr gilt es auch etwaige Sachmängel des Kaufobjekts zu erkennen. Hierbei ist eine fundierte juristische Beratung unerlässlich, um gerade bei einem derart wichtigen Schritt für die weitere Lebensplanung keine juristlich vermeidbaren Fehler zu begehen.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek ist als Fachanwalt für Steuerrecht spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren nach der Wertverordnung (kurz: WertV) und daher in der Lage, den Wert ihrer Immobilie in einem Gutachten zu erfassen, das Sie für einen Verkauf einer Immobilie, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Berechnung der Höhe des Gleichstellungsgeldes im Familienkreis oder für das Finanzamt im Rahmen einer Erbschaftsteuererklärung benötigen.