Abgrenzung Diagnose-/Befunderhebungsfehler

Dem Arzt ist kein Diagnosefehler sondern ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen, wenn die unrichtige diagnostische Einstufung der der Erkrankung ihren Ursprung bereits darin hat, dass der Arzt die nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht vorgenommen hat.

BGH, Urt. v. 26. Januar 2016, Az.: VI ZR 146/14



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