
Wird dem Patienten vier Monate vor einer Koloskopie der Perimed-Bogen ausgehändigt, den der Patient erst am Behandlungstag dem Personal des Arztes zurückgibt, ersetzt diese Aushändigung nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung muss bereits in erster Instanz erhoben werden, wenn aufgrund eines Beweisbeschlusses in Betracht zu ziehen ist, dass eine Verurteilung wegen unzureichender Aufklärung erfolgen könnte. Dies gilt selbst dann, wenn anschließend ein Sachverständiger die Aufklärung aus medizinischer Sicht für ausreichend erachtet.
OLG Oldenburg, Urteil vom 27. Mai 2009, Az.: 5 U 43/08