
In einfach gelagerten Fällen (hier: Anästhesie bei einfachem chirurgischen Eingriff) kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.
BGH, Urteil vom 15. Juni 2010, Az.: VI ZR 204/09