Aufklärung über Möglichkeit einer Kaiserschnittentbindung

Kann eine Geburt vaginal erfolgen, bedarf es keiner Einwilligung der Mutter und dementsprechend keiner speziellen Risikoaufklärung. Dafür darf die vaginale Entbindung nicht mit besonderen Risiken verbunden sein. Schwere Adipositas der Mutter steht in aller Regel der Indikation einer Schnittentbindung wegen des hohen Operationsrisikos entgegen. Kann infolge unterbliebener Dokumentation nicht mehr festgestellt werden, wie eine Schulterdystokie gelöst wurde, lässt sich bei typischen gesundheitlichen Folgen zugunsten des klagenden Kindes mit Wahrscheinlichkeit auf den dann von der Behandlungsseite zu widerlegenden Behandlungsfehler schließen.

 

OLG Naumburg, Urteil vom 10.4.2014, Az. 1 U 77/13



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