Aufklärungspflicht hinsichtlich dauerhaften Haarverlusts nach Chemotherapie

Das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts bei Anwendung eines neuen Chemotherapiemittels stellt ein aufklärungspflichtiges Risiko dar. Unterbleibt eine diesbezügliche Azufklärung so begründet dies einen Aufklärungsfehler und einen daraus resultierenden Schmerzensgeldanspruch.

OLG Köln, Urt. v. 21. März 2016, Az.: 5 U 76/14



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