Datenschutzinformation: Durch das Anklicken dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies u.a. zur Analyse unserer Website zu. Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ein Facharzt für Orthopädie als Sachverständiger kann kernspintomographisch erhobene Befunde beurteilen, wenn es nur einer fachspezifisch radiologischen Diagnostik bedurfte.
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 3. August 2017, Az.: L 6 VS 1447