
Trotz Indikation eines endoskopischen Eingriffs wurde bei der Klägerin eine offene Schultergelenksoperation durchgeführt, die zu einer Zerstörung des Schulterdachs der Klägerin und zu massiven Einschränkung im täglichen Leben führte. Dieses Vorgehen wurde als grob behandlungsfehlerhaft gewertet.
OLG Hamm, Urt. vom 1. Juli 2014, Az.: I-26 U 4/13, 26 U 4/13