Grober Behandlungsfehler bei verzögerter Geburt

Kommt es aufgrund einer verzögerten Schnittentbindung zu einer um 23 Minuten verzögerten Geburt des Kindes, ist dies als grober Behandlungsfehler zu werten, wenn die Herzfrequenzrate des Kindes die ärztliche Entscheidung zu einer sofortigen Geburtsbeendigung erfordert hätte.

OLG Hamm, Urt. vom 16. Mai 2014, Az.: 26 U 112/13



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