
Bei der durchgeführten Schultergelenks-OP des Klägers wurde intraoperativ fehlerhaft eine bildgebende Kontrolle der Positionierung der eingebrachten Schraube unterlassen, wodurch eine Revisions-OP notwendig wurde.
OLG Hamm, Urt. vom 18. Februar 2014, Az.: 26 U 152/13