Beurteilung eines CT ohne Hinzuziehung eines Neurologen fehlerhaft

Die Patientin wurde mit deutlichen Anzeichen eines Hirninfarktes eingeliefert, ein CT wurde zwar angefertigt, jedoch ohne Hinzuziehung eines Neurologen beurteilt. Vielmehr kam es zu einem neurologischen Konsil erst am Folgetag, an dem eine rechtzeitige Behandlung des Hirnstamminfarktes nicht mehr möglich war. Die unterlassene Hinzuziehung eines Neurologen stellt einen Behandlungsfehler dar.

OLG Hamm, Urt. vom 12. August 2013, Az.: 3 U 122/12



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