
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem Auftreten der Krankheit können bei nicht vorhandenem wissenschaftlichem Konsens durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien bewiesen werden. Hierzu rechnen die zeitliche Nähe zwischen Impfung und Auftreten der Krankheit, fehlende Vorerkrankungen und das vermehrte Auftreten derselben Krankheit bei geimpften Personen.
EuGH, Urt. v. 21. Juni 2017, Az.: C 621/15