Erkundigungspflicht des nachbehandelnden Radiologen

Ist einem Radiologen, der eine postoperative MRT-Befundung vornehmen soll, das angewandte Operationsverfahren nicht bekannt, so hat er sich bei dem Operateur zu erkundigen, wenn die Möglichkeit besteht, dass hieraus Rückschlüsse auf die Befundung gezogen werden können.

OLG Dresden, Urt. v. 29. August 2017, Az.: 4 U 401/17



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