Fehlerhaftes Unterlassen einer sonografischen Untersuchung bei Netzhautablösung

Bei dem Kläger wurde eine Netzhautloch mit Glaskörpereinblutung festgestellt, woraufhin eine Laserkoagluation durchgeführt wurde. Diese sowie auch eine zweite Laserkoagluation brachten keine Besserung, vielmehr trat eine Netzhautablösung ein. Die Laserbehandlung erwies sich als fehlerhaft, da zum Zeitpunkt ihrer Vornahme nicht sichergestellt werden konnte, dass die restliche Netzhaut sicher anlag und da eine sonografische Untersuchung unterlassen wurde.

OLG Hamm, Urt. vom 21. Februar 2014, Az.: 26 U 83/13



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