Grober Behandlungsfehler aufgrund mehrerer einfacher Behandlungsfehler

Auch mehrere einfache Behandlungsfehler können in ihrer Gesamtheit als grob fehlerhaft zu betrachten sein. Dies gilt insbesondere, wenn auf eine gebotene Mikroblutuntersuchung des neu geborenen Kindes verzichtet wird und wenn die Geburt trotz pathologischem CTG verzögert wird.

OLG Hamm, Urt. vom 16. Mai 2014, Az.: 26 U 178/12



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