Grober Behandlungsfehler bei unterlassener Diagnose von Gerinnungsstörungen

Bei der Klägerin wurde trotz bestehender Gerinnungsstörung, pathologischer Blutwerte und einer Autoimmunerkrankung eine Hüftgelenksoperation durchgeführt, in deren Folge es zu schweren Nachblutungen und umfassenden auch stationären Nachbehandlungen kam. Dabei wurden postoperativ die Gerinnungsstörungen der Klägerin nicht diagnostiziert, obwohl die anamnestischen Angaben und die pathologischen Blutwerte hierzu Anlass gaben.

OLG Hamm, Urt. vom 21. März 2014, Az.: 26 U 115/11



ś