
Das Verkennen einer Malaria-Erkrankung stellt einen fundamentalen Diagnosefehler dar, wenn der Arzt vom Aufenthalt in einem Malaria-Gebiet wusste. Den Patienten trifft trotz unterlassener Malaria-Prophylaxe kein Mitverschulden.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 21. März 2017, Az.: 8 U 228/11