
Erreicht der Hb-Wert bei einer Patientin einen Bereich von 6 g/dl oder wird dieser Wert unterschritten, entspricht es dem medizinischen Standard, unverzüglich eine Bluttransfusion durchzuführen. Das Unterlassen einer Bluttransfusion stellt einen groben Behandlungsfehler dar, wenn das klinische Bild der Patientin für eine absolute Indikation zur Transfusion spricht.
OLG Hamm, Urt. v. 21. März 2017, Az.: I-26 U 122/09