
Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 28.10.2015 (Az. 5 U 156/13) entschieden, dass Handyfotos von Behandlungsfehlern als Beweismittel zugelassen werden können. Im konkreten Fall hatte eine Mutter mittels Handybildern festgehalten, dass die Hirnhautentzündung ihres Kindes zu spät erkannt und behandelt wurde. Dem Kind mussten beide Unterschenkel amputiert werden. Die Eltern hatten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geklagt.