Keine Haftung für Diagnosefehler bei falscher aber vertretbarer Diagnose

Bei der Klägerin wurde aufgrund der falschen Diagnose einer Gallenblasenentzündung die Gallenblase in einer Not-OP entfernt. Bei einer histologischen Untersuchung stellte sich heraus, dass die vermutete Entzündung tatsächlich nicht akut vorlag und dass auch eine Entfernung der Gallenblase zu einem späteren Zeitpunkt ausgereicht hätte. Die Klägerin hätte daher zwar darüber aufgeklärt werden müssen, dass keine akut entzündliche Situation vorlag und dass auch eine spätere OP ausreichend war, jedoch ist dieser Aufklärungsfehler nicht haftungsbegründend, da er auf einem Diagnoseirrtum beruht, der seinerseits nicht vorwerfbar ist, da die Diagnose der Gallenblasenentzündung zwar ex post, nicht hingegen ex ante unzutreffend war.

OLG Köln, Urt. vom 19. November 2014, Az.: 5 U 87/13



ś