Leistungssteigerung eines Lasers ist keine aufklärungspflichtige Neulandmethode

Mit der Einführung eines 120-Watt-Lasers anstelle eines bisher verwendeten 80-Watt-Lasers wurde keine Neulandmethode mit unbekannten Risiken angewandt, da die Einführung des stärkeren Lasers nichts an den bisher bekannten Risiken und Komplikationsraten geändert hat. Daher hat auch keine Aufklärungspflicht über bisher unbekannte Risiken bestanden.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 7. Dezember 2016, Az.: 7 U 66/14



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