Rezeptsammlung durch Apotheke im Supermarkt unzulässig

Eine Apotheke darf in einem Supermarkt keine Box zum Sammeln von Rezepten aufstellen, um die bestellten Medikamente dann durch einen Botendienst nach Hause liefern zu lassen. Eine solche Rezeptsammlung stellt weder eine erlaubte unmittelbare Abgabe von Arzneimitteln an Kunden in Präsenzapotheken noch einen erlaubnispflichtigen Versand von Arzneimitteln dar und ist damit unzulässig.

 

OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2. Juli 2018, Az.: 13 A 2289/16



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