Schmerzensgeldhöhe

Ein lebensgefährlich erkrankter Patient, der im Krankenhaus fälschlicherweise als Simulant hingestellt wird, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Umstand, als Simulant dargestellt zu werden, ist bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Stirbt der Patient an seinen Leiden, geht der Anspruch gegen das Krankenhaus auf die Erben über.

OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2008, Az.: 5 U 1508/07



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