Umfang der Aufklärung über mangelnde Kompetenz für bevorstehende OP

Der Kläger wurde im Krankenhaus des Beklagten wegen einer Pankreatitis mittels ERCP operativ versorgt. Bei einer notwendigen Revisions-OP kam es zu einer Duadenalperforation, die durch eine erneute Notfall-OP versorgt werden musste. Der Kläger war vor der OP nicht über die alternative Möglichkeit einer Durchführung der geplanten OP in einem Krankenhaus der Maximalversorgung aufgeklärt worden. Das OLG Hamm entschied jedoch, dass eine solche Aufklärung nicht erforderlich war, da es sich dabei nicht um eine echte Behandlungsalternative handelte. Vielmehr wäre die OP auch im Krankenhaus der Maximalversorgung nicht anders erfolgt und wäre auch dort mit den gleichen Chancen und Risiken verbunden gewesen.

OLG Hamm, Urt. vom 19. November 2013, Az.: 26 U 25/13



ś