Umfang der Befunderhebung beim Auftreten stechender Kopfschmerzen

Bei einem plötzlichen Auftreten starker und stechender Kopfschmerzen ist der Patient auf eine Subarachnoidalblutung, einschließlich ihrer Vorstufe Warning Leak, hin zu untersuchen. Das Unterlassen iner Befunderhebung stellt einen Befunderhebungsfehler dar, der einen Schmerzensgeldanspruch begündet. Die geschilderten Kopfschmerzen wären auf der Basis einer ausreichenden Anamnese, durch eine CT-Angiographie zu 95% einer Subrachnoidalblutung (SAB) zugeordent.

OLG Hamm, Urteil vom 9. November 2012, Az.: I- 26 U 142/09



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