
Müssen Ärzte wegen eines Fehlers bei der Geburt dem geschädigten Kind Schadensersatz leisten, so umfasst dieser auch die Kosten, die später durch Maßnahmen für die Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine solche Eingliederungsmaßnahme (bislang ca. EUR 50.000,00), kann sie die hierdurch entstehenden Kosten von den schadensersatzpflichtigen Ärzten ersetzt verlangen.
LG Osnabrück Urteil vom 13. Januar 2010, Az.: 2 O 1097/09