Unterlassene Befunderhebung bei Kompartmentsyndrom

Zeigen sich bei einem mit Gipsschiene versorgten Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms, muss der mit der Nachsorge betraute Hausarzt diese abklären lassen. Versäumt er dies liegt ein grober Behandlungsfehler vor.

OLG Hamm, Urt. v. 13. Juni 2017, Az.: 26 U 59/16



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