Unzureichende Überwachung der Geburt und verspätete Entscheidung zur Sectio

Bleibt ein CTG pathologisch und ist eine Fetalblutgasanalyse nicht möglich, so ist die Geburt mittels Sectio zu beenden. Es stellt dabei einen groben Behandlungsfehler dar, wenn eine gebotene CTG-Überwachung unterlasssen und die sog. EE-Zeit von 20 Minuten um fast das Doppelte überschritten wird. Da der Kläger schwere kognitive Defizite (hypoxische Hirnschädigung) erlitten hat und nicht über den Stand eines 7-Jährigen hinauskommen wird, wurde ein Schmerzensgeld von EUR 250.000,00 zugesprochen.

OLG Hamm, Urt. v. 4. April 2017, Az.: 26 U 88/16



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