
Bleibt ein CTG pathologisch und ist eine Fetalblutgasanalyse nicht möglich, so ist die Geburt mittels Sectio zu beenden. Es stellt dabei einen groben Behandlungsfehler dar, wenn eine gebotene CTG-Überwachung unterlasssen und die sog. EE-Zeit von 20 Minuten um fast das Doppelte überschritten wird. Da der Kläger schwere kognitive Defizite (hypoxische Hirnschädigung) erlitten hat und nicht über den Stand eines 7-Jährigen hinauskommen wird, wurde ein Schmerzensgeld von EUR 250.000,00 zugesprochen.
OLG Hamm, Urt. v. 4. April 2017, Az.: 26 U 88/16