Verjährung wegen Kenntnisfiktion bei mangelnder Kooperation nach Einschaltung des MDK

Die Klägerin unterließ eine weitere Zusammenarbeit mit dem MDK bei der Erstellung eines Gutachtens bezüglich des von ihr erlittenen Behandlungsfehlers, nachdem sie zunächst die erforderliche Mitwirkung durchführte und auf die zügige Erstellung eines MDK Gutachtens hinwirkte. Insbesondere vertröstete sie die Krankenkasse mehrmals und reichte angeforderte Unterlagen nicht ein. Das Gutachten sowie das Ergänzungsgutachten wurden daher nur mit erheblicher Verzögerung erstellt. Da die wesentlichen, zur Beurteilung des Behandlungsfehlers relevanten Tatsachen jedoch schon nach Abschluss des ersten Gutachtens vorlagen, konnte die Verjährung zu Lasten der Klägerin schon in diesem Zeitpunkt und nicht erst nach Durchführung des Ergänzungsgutachtens beginnen.

OLG Bamberg, Urt. vom 14. Februar 2014, Az.: 4 U 62/13



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