Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bei Pflicht zu umfassender Entbindung von der Schweigepflicht

Eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung liegt vor, wenn eine Versicherungsnehmerin Krankenkassen und Behörden umfassend von der Schweigepflicht entbinden soll, um ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen.

BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2013, Az.: 1 BvR 3167/08



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