Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

Der Widerruf einer Approbation ist auch dann zulässig, wenn ein Arzt einem Patienten aufgrund einer behaupteten Entzugsbehandlung im Ausland einen so hohen Medikamentenvorrat verschreibt, dass der Patient in ernste gesundheitliche Gefahr gebracht wird. Dies gilt insbesondere, wenn neben den Medikamenten auch Heroin konsumiert wird.

OVG Niedersachsen, Urt. vom 11. Mai 2015, Az.: 8 LC 123/14



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