
„Befinden sich in einem Krankenhaus unter einem Dach sowohl eine Privatklinik wie auch ein Plankrankenhaus, so ist der Patienten darüber aufzuklären, dass der private Krankenversicherer die Behandlungskosten der Privatklinik nur in der Höhe übernimmt, wie sie im Plankrankenhaus angefallen wären. Wird dies unterlassen liegt ein Fehler der wirtschaftlichen Aufklärung vor.
OLG Stuttgart, Urt. vom 8. Januar 2013, Az.: 1 U 87/12“