
Eine Aufklärung sechs Monate vor Vornahme des Eingriffs ist aufgrund des großen zeitlichen Abstands nicht ausreichend, da davon auszugehen ist, dass dem Patienten nach 6 Monaten die Vor- und Nachteile des Eingriffs sowie die Risiken nicht mehr gegenwärtig sind.
OLG Dresden, Urt. v. 15. November 2016, Az.: 4 U 507/16