Zustimmungspflicht beider Eltern zu Heileingriff

Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind erfordert grundsätzlich die Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt darf der Arzt abhängig von der Schwere des Eingriffs darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Heileingriff ermächtigt hat.

OLG Hamm, Beschluss v. 29. September 2015, Az.: 26 U 1/15



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