Adenokarzinom aufgrund unterlassener Aufklärung und Empfehlung einer Koloskopie trotz Risikofaktoren

Bei dem Geschädigten wurde trotz Bestehens erheblicher Risikofaktoren (familiäre Vorbelastung, frühere Alkoholabhängigkeit, Diabetes mellitus, Alter > 50 Jahre) über Jahre keine Koloskopie zur Vorsorgeuntersuchung hinsichtlich eines Darmkrebsgeschehens empfohlen oder durchgeführt, sondern darauf verwiesen, ein Okkulttest bzgl. Blut im Stuhl reiche aus. Dies auch, nachdem der Geschädigte über epigastrische Beschwerden klagte und eine Wesensveränderung feststellbar war. Der Geschädigte erkrankte an dem zunächst unerkannt gebliebenen Adenokarzinom und verstarb schließlich aufgrund der raschen Ausbreitung des tumorösen Geschehens, das bereits in die Leber metastasiert hatte. Wäre frühzeitig eine Koloskopie empfohlen worden, so hätte mit einer Wahrscheinlichkeit >50% ein Polyp als Vorstufe des Adenokarzinoms erkannt und behandelt werden können.


Aktenzeichen:
54/11

Zahlbetrag:
EUR 63.000,00

Abschluss:
2016 - gerichtlicher Vergleich,
OLG München, Az.: 1 U 2944/16





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