Ärztlicherseits verursachter Knorpelschaden an Knie nach Reposition Tibiakopffraktur sowie Thrombose wegen fehlerhafter Kontrolle bei Entlassung

Patientin mit Radiusköpfchen- sowie Tibiakopffraktur; operative Durchführung einer Arthroskopie am rechten Knie mit anschließender Reposition der Tibiakopffraktur und Osteosynthese mit drei kanülierten Schrauben, intraoperative Entfernung des Meniskus, dabei Verursachung eines iatrogenen Knorpelschadens; keine ausreichende Aufklärung über Risiken des Eingriffs und mögliche Behandlungsalternativen; Entlassung aus Klinik durch Krankenschwester ohne vorheriges  Abschlussgespräch, Ausstattung mit falsch dosierten Thrombosespritzen, keine weiteren Hinweise auf die Gefährlichkeit einer Thrombose oder Warnsignale für das Entstehen einer Thrombose;

postoperativ Auftreten einer Thrombose, MRT zeigt Patellatiefstand, eine abgesenkte und ausgefranste Tibiakopffläche sowie einen ausgefransten Außenmeniskus, Defektzustand nach Tibiakopffraktur mit abgesenkter lateraler Gelenkfläche sowie ein ruptierter und deformierter Meniskusrest mit inkomplettem Formschluss des lateralen Kompartments und Chondromalazie Grad III.

Bis heute fortbestehende Schmerzen und hinkender Gang.


Aktenzeichen:
111/17

Zahlbetrag:
EUR 45.000,00

Abschluss:
2019; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Passau, Az. 1 O 490/18



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