Bauchwandhernie wg. fehlender Einbringung Netz

Bei einer Operation wurde dem Geschädigten eine infarzierte Dünndarmstelle resektiert. Ein Kunststoffnetz zum Abhalten der inneren Organe von der mit offenem Schnitt versehenden Bauchdecke wurde hingegen nicht prophylaktisch eingesetzt. Nach OP zeigte sich eine Vorwölbung des Bauches und es musste eine Korrektur des Bauchwandbuchs durch Einsetzen eines Kunststoffnetzes vorgenommen werden. Der Schaden liegt im Erleiden des Bauchwandbruchs und der notwendig werdenden 2. Operation, da das Bauchwandnetz bereits provisorisch bei der 1. Operation hätte eingebracht werden müssen. Außerdem erfolgte die OP-Aufklärung der 1. Operation verspätet. Daher leidet der Geschädigte an einer großen längst über den Bauch verlaufenden Narbe. Die Bauchhernie ist trotz des Netzes nicht verschwunden. Es handelte sich aus Sicht des Schädigers um einen Risikovergleich.


Aktenzeichen:
59/08

Zahlbetrag:
EUR 8.000,00

Abschluss:
2009 Vergleich außergerichtlich



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