Beckenringfraktur nach fehlerhaftem Implantatwechsel

Bei der Patientin war vor Jahren eine Hüft-TEP eingesetzt worden. Aufgrund einer Impantatlockerung musste ein Revisionseingriff durchgeführt werden. Bei der operativen Revision kam es zu einer iatrogenen Durchtrennung des Sitzbeinastes. Im Rahmen der postoperativen Behandlung wurde der Patientin trotz bestehender Fraktur unterhalb des Acetabulums im Sinne einer Durchtrennung des Sitzbeines nicht zu einer Immobilisierung, sondern fehlerhaft zu einer frühzeitigen Teilbelastung geraten, obwohl eine sechswöchige Ruhigstellung notwendig gewesen wäre, um eine Überlastung zu verhindern. In Folge der fehlerhaften Belastung kam es daher neben der intraoperativ entstandenen Fraktur des Sitzbeines auch zu einer Fraktur des Schambeines und einer Beckenringfraktur.


Aktenzeichen:
26/10

Zahlbetrag:
EUR 75.000,00

Abschluss:
2017 - gerichtlicher Vergleich,
OLG Nürnberg, Az.: 5 U 2384/15





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