Behandlungsfehler: Angeschnittene Harnblase

Der Geschädigte litt unter akuten Beschwerden nach einem erlittenen Leistenbruch, den er – trotz Kenntnis – zu spät operativ behandeln ließ. Interoperativ wurde beim Versuch, den Bruchsack zu öffnen, die Harnblase angeschnitten. Eine angeordnete Sonographie wurde von der Klinik nicht durchgeführt. Auf den Ileus (Darmverschluss) infolge der Inkarzeration (Einklemmung) des Bruchsacks wurde von Seiten der Klinik viel zu spät reagiert, so dass der Geschädigte ein Multiorganversagen wegen Kompartmentsyndrom im Bauchbereich erlitt, wofür das massive Anschwellen des Bauchs sprach. Für die Langzeitbeatmung musste Trachealkanüle gelegt werden. Hinzu trat ein akutes Nierenversagen, welches mittels Dialyseverfahren behandelt werden musste. Der Patient verstarb aufgrund der vielen gesundheitlichen Rückschläge. Es handelt sich um einen Risikovergleich, da der Geschädigte keine RSV hatte.


Aktenzeichen:
148/09

Zahlbetrag:
EUR 40.000,00

Abschluss:
2011 - Vergleich außergerichtlich



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