Patientin muss Hüft-TEP durchführen lassen. Dabei kommt es – bei vorher vorhandener Beinlängengleichheit – zu einem Beinlängenunterschied von bis 3 cm. Fehlerhafte OP-Planung. Fehlende intraoperative Kontrolle der Beinlängengleichheit. Pat. muss spezielle Schuhe mit Absatz tragen, unrundes Gangbild. Spätere Gelenk- und andere Folgeschäden nicht ausgeschlossen. Problem: Beinlängenunterschied ist grenzwertig; erst über 3 cm eindeutiger Behandlungsfehler.