Beinlängenunterschied 3 cm nach Hüft-TEP (Hüftendoprothese)

Patientin muss Hüft-TEP durchführen lassen. Dabei kommt es – bei vorher vorhandener Beinlängengleichheit – zu einem Beinlängenunterschied von bis 3 cm. Fehlerhafte OP-Planung. Fehlende intraoperative Kontrolle der Beinlängengleichheit. Pat. muss spezielle Schuhe mit Absatz tragen, unrundes Gangbild. Spätere Gelenk- und andere Folgeschäden nicht ausgeschlossen. Problem: Beinlängenunterschied ist grenzwertig; erst über 3 cm eindeutiger Behandlungsfehler.


Aktenzeichen:
27/07

Zahlbetrag:
EUR 18.000,00

Abschluss:
2010 Vergleich außergerichtlich



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