Beinvenenthrombose wegen fehlerhafter Thromboseprophylaxe

Nach Hüftoperation (Hüft-TEP-Implantation) bei knapp 60-jähriger Ärtzin als Patientin wird Thromboseprophylaxe nur bei Klinikaufenthalt und damit zu kurz (19 statt 42 Tage) verordnet. Außerdem fehlerhaft Verschreibung eines kontraindizierten Prophylaxe-Medikaments. Patientin erleidet daraufhin tiefe Beinvenen-Thrombose in 3 Etagen und muss künftig dauerhaft Kompressionsstrümpfe tragen.


Aktenzeichen:
76/13

Zahlbetrag:
EUR 17.500,00 Schmerzensgeld mit Abgeltung

Abschluss:
2015 - Vergleich außergerichtlich



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