Blasenläsion bei Hysterektomie, mangelnde Aufklärung und Verstoß gegen Wahlleistungsvereinbarung

Aufgrund Harnverhalts wurden der Patientin Myome im Uterus diagnostiziert und zu einer Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) geraten, ohne dass über Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Während der Ausschabung der Myome wurde ohne vorherige Aufklärung oder Einwilligung ein Schnitt in der Harnröhre gesetzt. Bei der folgenden Hysterektomie kam es zu einer Blasenläsion, wobei trotz starker Schmerzen der Patientin erst nach einigen Tagen eine Untersuchung erfolgte. Zudem erfolgte die Operation nicht durch den durch in der Wahlleistungsvereinbarung aufgeführten Arzt, sondern einen Gastarzt. Auch bildete sich eine Blasenfistel. Die Patientin leidet weiterhin unter gestörtem Harndrang sowie negativen psychischen Folgen.


Aktenzeichen:
35/13

Zahlbetrag:
EUR 55.000,00

Abschluss:
2015 - Vergleich außergerichtlich



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