Der Geschädigte leidet seit einigen Jahren an Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule. Aufgrund einer progredienten Claudicatio spinalis (schmerzbedingtes Hinken im Rahmen einer Spinalkanalstenose der LWS) wird eine mikrochirurgische knöcherne Dekompression der Segmente L2/3 und L3/4 durchgeführt. Intraoperativ kommt es zu einer arteriellen Gefäßverletzung, die zunächst unbemerkt blieb. Postoperativ treten eine Nachblutung der OP-Wunde und Sensibilitätsstörungen in beiden Schienbeinen auf, das linke Bein kann nicht mehr angehoben werden. Eine neurologische Untersuchung wird unterlassen. Im weiteren Verlauf: Taubheitsgefühle im linken Oberschenkel, im Gesäß und unteren Rücken. Nach radiologischer Untersuchung mit OP-Indikation werden zwei epidurale Hämatome in Höhe LWK 2/3 und LWK 3/4 ausgeräumt, die Blutungsquelle wird jedoch nicht gefunden und die Beschwerden bleiben nach kurzzeitiger Besserung weiterhin bestehen. Schließlich erfolgt eine zweite Operation, bei der erneut ein epidurales Hämatom im Segment LW 3/4 mikrochirurgisch entfernt wird. Im Bereich der Nervenwurzel L3 zeigt sich eine arterielle Blutungsquelle. Der Mann leidet am Cauda-equina-Syndrom (Querschnittssyndrom einer Spinalnervenwurzel am Ende des Rückenmarks u.a. mit Sensibilitätsstörungen), einer erheblichen Gangunsicherheit, einer fortbestehenden Quadrizepsschwäche und einem Chronischen Schmerzsyndrom.
Wegen mehreren Behandlungsfehlern, u.a. konkreter Therapiefehler, einem Befunderhebungsfehler, Übernahmeverschulden und fehlerhafter Risikoaufklärung werden Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht.