Bei der Durchführung einer Operation am Schultereckgelenk (arthroskopische AC-Gelenkstabilisierung) zur Behandlung einer AC-Gelenksprengung Tossy-III rechts wird die arteria subclavia re verletzt. Daraufhin kommt es zu einer raumfordernden Blutung (Aneurysma spurium), die eine Kompression des Plexus cervicobrachialis (Nervengeflechtverbindung Hals/Arm) zur Folge hat. Auf nach der Schulter-OP auftretende Sensibilitätsstörungen und starke Schmerzen des 25-jährigen Patienten wird von den behandelnden Ärzten über Stunden nicht adäquat reagiert und erforderliche Befunde nicht erhoben. Auch im Rahmen der schließlich erfolgenden Behandlung der Arterienverletzung kommt es zu einem Therapiefehler. Mehrere grobe Behandlungsfehler verursachten bei dem jungen Mann eine dauerhafte Nervenschädigung mit kompletter Armparese rechts und starken neuropathischen Schmerzen. Hierdurch besteht eine erhebliche Einschränkung im alltäglichen Leben des Mannes, der auf hochdosierte Analgetika und andere Therapieformen angewiesen ist.
Aus der fehlerhaften Behandlung entstehende Ansprüche auf Schadensersatz und Schmer-zensgeld werden geltend gemacht.